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Nebenjob als Kurzarbeiter
Tom Richien
Arbeitnehmer
Neuling (20 P.)
Alles Klar.
Vielen Dank.
Habs mir schon fast gedacht.
Marius Bach
Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Tom,
grundsätzlich ist es nicht verboten, aber es sollte beachtet werden, dass es sich auch nicht immer lohnt, weil der Hinzuverdienst das staatliche Kurzarbeitergeld mindern kann. Sollte allerdings schon zuvor einem Zweitjob nachgegangen worden sein, dann darf der Nebenverdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.
VG
Tom Richien
Arbeitnehmer
Neuling (20 P.)
Hallo
Ich bin derzeit in Kurzarbeit würde aber gerne noch einen Nebenjob annehmen, um mir zum Lebensunterhalt noch was hinzu verdienen zu können.
Geht das problemlos oder was muss ich beachten?
Danke für alle Antworten
Tom
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